Verbindungsmittel
Die maximale Länge dieser Verbindungsmittel beträgt gemäß der EN 354 2,0 m. Bei Stürzen in Seile mit einer Länge von nur 2,0 m (max. Sturzhöhe = 4,0 m) können ohne Falldämpfer bereits Stoßkräfte bis zu 22 kN (ca. 2.200 kg) auftreten. Falldämpfer begrenzen den Fangstoß im Falle eines Absturzes auf einen medizinisch verträglichen Wert von max. 6,0 kN. Der Abbau des Fangstoßes erfolgt durch Aufreißen des Bandfalldämpfers. Hierdurch verlängert sich die Gesamtlänge des Verbindungsmittels. Es ist daher immer auf die Gefahr des Aufschlagens auf tiefer gelegene Bauteile zu achten.
Der Bandfalldämpfer Typ BFD hat in geschlossenem Zustand eine Länge von ca. 37 cm und kann sich im Absturzfall auf maximal 180 cm verlängern (ohne Seil/Gurtband und Karabinerhaken).
Anwendungsbeispiele:
- Stahlbau
- Gerüstbau
- Arbeiten auf Trägern
- Arbeiten auf Plattformen
- Windkraft
- Hochregallager
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